Ortsgebundene Nutzung
Ortsgebundene Nutzung (470 - 606 MHz und 614 - 790 MHz)
Die von der Bundesnetzagentur definierte Anwendergruppe der „Ortsgebundenen Nutzung“ umfasst „ortsgebundene Nutzungen, die räumlich klar eingrenzbar sind sowie Anwendungen in geschlossenen Räumen. Hierzu ist die Daumenregel zu ergänzen: „… mit mehr als 4 Funkstrecken“, also mittlere bis große Anwendungen. Darunter fallen z.B.
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Frequenzzuteilung unter Einbezug der derzeit gültigen Regelungen/PMSE*

Sennheiser Hardware und Zuteilung

Sollten Sie Ihr Projekt in die Anwendungen der „Ortsgebundenen Nutzung“ einordnen können, möchten wir Ihnen gerne folgende Hilfen nahe legen:





